PII-Check für Google Analytics

Personenbezogene Daten (PII) wie E-Mail-Adressen oder IBANs können an vielen Stellen in GA4-Daten landen — nicht nur in URLs, sondern auch in Event-Parametern, User Properties, Seitentiteln oder Suchbegriffen. Google untersagt die Erhebung solcher Daten in den Nutzungsbedingungen und auch datenschutzrechtlich sind sie problematisch.

Dieser Check durchsucht automatisch die folgenden Bereiche einer GA4-Property:

Was genau wird geprüft?
  1. E-Mail-Suche: Alle Werte werden per Muster auf E-Mail-Adressen durchsucht (xxx@domain.tld). Dies ist die zuverlässigste Prüfung.
  2. IBAN-Suche: Alle Werte werden auf IBANs geprüft. Jeder Kandidat wird zusätzlich per Mod‑97‑Prüfsumme validiert — Fehltreffer durch zufällige Click-IDs oder Tracker-Tokens sind dadurch praktisch ausgeschlossen. Treffer sind nahezu immer echte IBANs.
  3. URL-Parameter-Check: Werte, die URLs enthalten (erkennbar am ?), werden zusätzlich auf verdächtige Query-Parameter geprüft (z. B. vorname=, email=, strasse=). Diese Prüfung läuft auf allen Feldern — nicht nur auf offensichtlichen URL-Feldern.
  4. Dimensionsname: Namen benutzerdefinierter Dimensionen und User Properties werden auf PII-typische Bezeichnungen geprüft (z. B. user_email). Dieser Check liefert Hinweise, keine Alarme.

Nicht automatisch erkennbar sind leider Klartextnamen, Telefonnummern oder Adressen in Werten — diese lassen sich nicht zuverlässig von harmlosen Daten unterscheiden.

Die Analyse läuft komplett im Browser ab — es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.
Weitere Hintergründe im Blogpost.

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